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VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 (https://dejure.org/1988,7353)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.06.1988 - 14 K 818/87
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88
Papierfundstellen
- Justiz 1989, 99
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1985 - 8 S 3163/85
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten eines am Widerspruchsverfahren …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88
Eine Beschwerde, die sich dagegen richtet, daß das Verwaltungsgericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten durch den (Bau-)Genehmigungsempfänger in einem durch Nachbarwiderspruch gegen die (Bau-)Genehmigung eingeleiteten Vorverfahren für notwendig erklärt hat, ist statthaft; § 158 Abs. 1 VwGO steht einer solchen Beschwerde nicht entgegen (Ergänzung zum Beschluß des Senats vom 20.12.1985 - 8 S 3163/85 -).
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren
Insbesondere kann er - vorbehaltlich des Erreichens der Beschwerdegegenstandswerts aus § 146 Abs. 3 VwGO selbstständig mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.1988 - 8 S 2479/88 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - DB 13 S 2055/12
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im behördlichen …
Bei dem Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO handelt es sich nicht um einen Teil der Kostenentscheidung, die von dem Rechtsmittelausschluss des § 158 VwGO umfasst ist, sondern um eine die Kostenfestsetzung betreffende Entscheidung über den Umfang der Kostenerstattungspflicht, die selbständig anfechtbar ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.08.1988 - 8 S 2479/88 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.2004 - 5 TJ 3282/04 -, NVwZ-RR 581, 582 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96
Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im …
Bei dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluß nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren handelt es sich nicht um eine Kostenentscheidung im Sinne von § 158 Abs. 1 VwGO, sondern um eine die Kostenfestsetzung betreffende Entscheidung über den Umfang der Kostenerstattungspflicht, die von dem Rechtsmittelausschluß nicht erfaßt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.8.1988 - 8 S 2479/88 -, Justiz 1989, 99; Hess. VGH, Beschluß vom 8.9.1995, DVBl. 1996, 113;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 162 Rdnr. 13 c; a.A. VGH München, Beschluß vom 16.7.1992, NVwZ-RR 1993, 221).
- VG Neustadt, 27.12.2022 - 5 K 613/22
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im …
Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris). - VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11
Baunachbarrecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch den …
Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris). - VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11
Streit um Behinderteneinrichtung
Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris). - VG Neustadt, 22.02.2023 - 5 K 613/22
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im …
Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris). - VG Koblenz, 10.02.2015 - 4 K 337/14
Baunachbarrecht; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im …
Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung, an welchem der Bauherr im Sinne einer notwendigen Beiladung zu beteiligen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 8 S 3163/85 -, vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 - und vom 3. Juni 1991 - 8 S 742/91, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 3 S 2452/10 -, jeweils juris).