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   VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88   

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VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88 (https://dejure.org/1988,7353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.1988 - 8 S 2479/88 (https://dejure.org/1988,7353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 (https://dejure.org/1988,7353)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Justiz 1989, 99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1985 - 8 S 3163/85

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten eines am Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88
    Eine Beschwerde, die sich dagegen richtet, daß das Verwaltungsgericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten durch den (Bau-)Genehmigungsempfänger in einem durch Nachbarwiderspruch gegen die (Bau-)Genehmigung eingeleiteten Vorverfahren für notwendig erklärt hat, ist statthaft; § 158 Abs. 1 VwGO steht einer solchen Beschwerde nicht entgegen (Ergänzung zum Beschluß des Senats vom 20.12.1985 - 8 S 3163/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren

    Insbesondere kann er - vorbehaltlich des Erreichens der Beschwerdegegenstandswerts aus § 146 Abs. 3 VwGO selbstständig mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.1988 - 8 S 2479/88 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - DB 13 S 2055/12

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im behördlichen

    Bei dem Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO handelt es sich nicht um einen Teil der Kostenentscheidung, die von dem Rechtsmittelausschluss des § 158 VwGO umfasst ist, sondern um eine die Kostenfestsetzung betreffende Entscheidung über den Umfang der Kostenerstattungspflicht, die selbständig anfechtbar ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.08.1988 - 8 S 2479/88 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.2004 - 5 TJ 3282/04 -, NVwZ-RR 581, 582 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96

    Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im

    Bei dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluß nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren handelt es sich nicht um eine Kostenentscheidung im Sinne von § 158 Abs. 1 VwGO, sondern um eine die Kostenfestsetzung betreffende Entscheidung über den Umfang der Kostenerstattungspflicht, die von dem Rechtsmittelausschluß nicht erfaßt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.8.1988 - 8 S 2479/88 -, Justiz 1989, 99; Hess. VGH, Beschluß vom 8.9.1995, DVBl. 1996, 113; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 162 Rdnr. 13 c; a.A. VGH München, Beschluß vom 16.7.1992, NVwZ-RR 1993, 221).
  • VG Neustadt, 27.12.2022 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris).
  • VG Koblenz, 05.01.2012 - 7 K 724/11

    Baunachbarrecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch den

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris).
  • VG Koblenz, 08.12.2011 - 7 K 724/11

    Streit um Behinderteneinrichtung

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris).
  • VG Neustadt, 22.02.2023 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 -, juris).
  • VG Koblenz, 10.02.2015 - 4 K 337/14

    Baunachbarrecht; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im vorliegenden Fall eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung von Bedeutung, an welchem der Bauherr im Sinne einer notwendigen Beiladung zu beteiligen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 8 S 3163/85 -, vom 22. August 1988 - 8 S 2479/88 - und vom 3. Juni 1991 - 8 S 742/91, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 3 S 2452/10 -, jeweils juris).
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